Hellroter Ara (Ara macao)
Hellroter Ara Ara macao | |
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Name | Hellroter Ara |
Name Lat. | Ara macao |
Familie | Papageien |
Familie lat. | Psittacidae |
Ordnung | Papageien |
Ordnung lat. | Psittaciformes |
Verbreitung | Amerika |
Klimazone | Tropisch |
Tiergröße | 85 cm |
Ernährung | Ara-, Keimfutter, Obst, Gemüse |
Temperatur | Zimmertemperatur |
Haltung | Paar, Gruppe |
Schwierigkeitsgrad | Fortgeschrittene |
Fortpflanzung | Höhlenbrüter |
Lebenserwartung | 50-60 Jahre |
Artenschutz | WA Anhang I; EU Anhang A |
Anzeigepflicht | Ja |
Vorkommen
Das Verbreitungsgebiet der Hellroten Aras erstreckt sich von Südmexiko (Tamaulipas, Oaxaca) über Zentralamerika bis nach Ostbrasilien. Sie leben in Savannen und Kulturland mit Baumbestand, in Regenwäldern und offenen Wädern bis in 1.000 m Höhe.
Käfiggröße
Die Mindestgröße der Voliere beträgt 400 x 200 x 200 cm (L x B x H) für ein Paar. Diese Größe darf auch bei begründeter Einzelhaltung nicht unterschritten werden. Für weitere 2 Vögel ist, Artverträglichkeit vorausgesetzt, die Grundfläche um 50 % zu erweitern. Die Voliere muss an einem hellen, zugluftfreien und ruhigen Platz aufgestellt werden und sollte eine Querverdrahtung oder ein Geflecht haben. Empfehlenswert ist eine Voliere mit 10 m² Grundfläche.
Einrichtung und Haltung
Der Boden muss mit Sand, Hobelspänen von unbehandeltem Holz oder ähnlichem Material bedeckt sein und ist möglichst einmal wöchentlich zu reinigen. Es sind mindestens 2 Sitzstangen aus Holz oder Ästen in unterschiedlicher Stärke und Höhe derart anzubringen, dass eine möglichst lange Flugstrecke entsteht. Sie benötigen eine Bademöglichkeit und sollten auch gelegentlich mit Wasser besprüht werden (z.B. Beregnungsanlage). Zur Beschäftigung sollten Ringe, Seile und gesundheitlich unbedenkliche Naturäste angeboten werden. Sie sollten bei Zimmertemperatur gehalten werden.
Ernährung
Das artspezifische Futterangebot besteht aus gemischten Sämereien, im Fachhandel als "Arafutter" in Premium-Qualität erhältlich, das auch in angekeimter Form angeboten werden sollte, je nach individueller Vorliebe ergänzt mit Grünfutter (Löwenzahn, Vogelmiere etc.), Ölpalmfrüchte, Gemüse (Paprika, Möhren etc.), Obst (Äpfel, Birnen etc.), frischen Zweigen, gelegentlich tierisches Eiweiß (Geflügelknochen, Katzenpellets) und besonders zur Jungenaufzucht angekeimte Sämereien (Weizen, Mais) und Eifutter. Kleine Samen beschäftigen sie mehr und führen zu einer besseren Kondition. Als Verdauungshilfe benötigen sie Grit, Sepia, Vitaminkalk, mineralhältige Lehmerde und Sandsteine. Wasser muss in Vogeltränken oder in standfesten, offenen Gefäßen stets verfügbar sein. Futter und Wasser sind täglich frisch anzubieten, die Gefäße sind vorher zu reinigen.
Eine abwechslungsreiche Ernährung fördert die Gesundheit und verhindert Mangelerscheinungen.
Fortpflanzung und Zucht
Eine sichere Geschlechtsbestimmung ist nur mittels Endoskopie oder besser durch eine genetische Analyse (DNA) möglich.
Sie brüten in Nistkästen aus Hartholz oder besser in dickwandigen Naturstammhöhlen. Als Einstreu eignet sich Mulch oder grobe Sägespäne. Das Gelege besteht aus 1-2 Eiern, die Brutdauer beträgt ca. 27 Tage. Die Brutzeit ist, biologisch gesehen, ganzjährig. Während der Brutzeit dürfen sie nur paarweise gehalten werden. Jungvögel sollten so aufgezogen werden, dass sie artgeprägt sind.
Anzeigepflicht – Artenschutz
Sie sind gemäß Anlage 6 zur Bundesartenschutzverordnung artenschutzrechtlich zu kennzeichnen. Der Tierbestand ist unverzüglich nach Beginn der Haltung der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. In Ihrem Zoofachgeschäft erhalten Sie gerne weitere Informationen.
Artenschutz: WA Anhang I; EU Anhang A. Sie erhalten beim Kauf ein CITES Dokument, das bestätigt, dass dieses Tier eine Nachzucht ist. Bitte bewahren Sie das CITES Dokument gut auf!
Wichtige Information
Bei Außenvolierenhaltung benötigen sie zusätzlich einen beheizten Schutzraum von mindestens 2 m², der jederzeit von den Vögeln aufgesucht werden kann. Die Temperatur im Schutzraum darf 10 °C nicht unterschreiten und die Einrichtung muss der der Käfighaltung entsprechen.
Sie dürfen nur paarweise oder in einer Gruppe und nicht angekettet oder auf einem Bügel gehalten werden. In Räumen, auch in den Schutzräumen, ist für ausreichenden Tageslichteinfall oder ein flimmerfreies Kunstlicht (Stroboskopeffekt) entsprechend dem Tageslicht zu sorgen. Die Beleuchtungsdauer soll 8-12 Stunden pro Tag betragen und der natürliche Tag-Nacht-Rhythmus ist einzuhalten. Es ist für ein adäquates Raumklima zu sorgen. Der Gesundheitszustand der Vögel ist täglich zu kontrollieren.
Weiterführende Literatur finden Sie in Ihrem Zoofachgeschäft.
Nachweise
Text: Othmar Sieberer; Bild: petdata
Quellenangabe: BMELV (1995): Tierschutzgutachten - Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien; ARNDT (1997): Lexikon der Papageien, Arndt Verlag; GRUMMT & STREHLOW (2009): Zootierhaltung - Tiere in menschlicher Obhut: Vögel, Verlag Harri Deutsch
- Gemäß § 21 Abs. 5 Tierschutzgesetz idgF