Smiths Demoiselle (Pomacentrus smithi)
Smiths Demoiselle Pomacentrus smithi | |
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Name | Smiths Demoiselle |
Name Lat. | Pomacentrus smithi |
Familie | Riffbarsche |
Familie lat. | Pomacentridae |
Ordnung | Ovalentarias |
Ordnung lat. | Ovalentaria inc. sed. |
Verbreitung | Indo-Westpazifik |
Habitat | Innenriffe, Lagunen |
Tiergröße | 7 cm |
Ernährung | Omnivor |
Temperatur | 22-28 °C |
Salinität | 33-36 ‰ |
pH-Wert | 8,1-8,4 |
Härte | 8-10 °KH |
Verhalten | Semi-aggressiv |
Haltung | Gruppe |
Schwierigkeitsgrad | Fortgeschrittene |
Riff kompatibel | Ja |
Aquarium | ~ 250 l |
Lebenserwartung | N/A |
Artenschutz | Nein |
Vorkommen
Das Verbreitungsgebiet des Pomacentrus smithi ist der Pazifische Ozean, von Indonesien bis Vanuatu und den Philippinen bis Neukaledonien. Sie leben dort oft in großen Gruppen an den Innenriffen und in den Lagunen mit Korallenbewuchs bis in 14 m Tiefe.
Aquariumeinrichtung und Haltung
Sie benötigen ein gut strukturiertes Aquarium mit einer Riffstruktur, die eine Revierbildung ermöglicht (Spalten, Höhlen, Unterstände), mit lebenden Steinen, die sie abweiden können (Kleinkrebse, Algen) und die wie ein biologischer Filter wirken sowie freie Sandfächen. Als Bodengrund dürfen nur kalkreiche, schwermetallfreie Sände, Kiese, Steine oder Meersand verschiedener Körnung verwendet werden.
Zur Sicherung der Wasserqualität sind Filter, Abschäumer und Heizung sowie Pumpen notwendig, um Gezeiten, Wellengang und Grundströmung zu simulieren. Die Beleuchtung muss dem artgemäßen Tag-Nacht-Rhythmus der Tiere entsprechen.
Salinität: 33-36 ‰ | pH Wert: 8,1-8,4 |
Karbonathärte: 8-10 °KH | Nitratgehalt: 2-8 mg/l |
Phosphatgehalt: 0,01-0,1 mg/l | Nitritgehalt: 0,0-0,05 mg/l |
Bei der Salinität ist ein Mittelwert anzustreben, der nur geringfügig um +/- 0,5 ‰ schwanken darf. Ammoniak und Ammonium dürfen nicht messbar sein. Es ist besonders auf konstant gute Wasserqualität zu achten.
Ernährung
Sie ernähren sich hauptsächlich von Zooplankton und Algen. Die Futterumstellung gelingt meist problemlos. Das Futterangebot sollte aus einer Kombination von Lebend- und Frostfutter, wie kleinen Mysis, Krill, Gammarus, Cyclops und Artemia bestehen, mit kleingeschnittenem Tintenfisch- und Muschelfleisch oder einer handelsüblichen, mit Vitaminen angereicherten tiefgekühlten Futtermischung für Planktonfresser. Dazu benötigen sie Algenblätter bzw. Seetang (z.B. Spirulina, Kelp). Auch hochwertiges Trockenfutter in Flocken- oder Granulatform wird meist gut angenommen wird.
Empfehlenswert ist, mehrmals am Tag (3-5 mal) kleine Portionen zu füttern.Eine regelmäßige und abwechslungsreiche Fütterung fördert die Gesundheit und erhöht die Widerstandskraft.
Vergesellschaftung
Empfohlen wird, sie in einer Gruppe zu pflegen. Um Revierkämpfe zu vermeiden, sollten eine Gruppe gleichzeitig in das Aquarium eingesetzt werden. Sie schwimmen meist im freien Wasser. Adulte Tiere verhalten sich territorial, daher ist die Haltung mehrerer Tiere nur in einem größeren und reich strukturierten Becken empfehlenswert. Gegenüber anderen Fischen verhalten sie sich friedlich, verteidigen aber konsequent ihr Revier.
Geschlechtsunterschied
Es sind keine äußeren Unterscheidungsmerkmale bekannt.
Fortpflanzung und Zucht
Es sind keine Berichte über eine erfolgreiche Nachzucht im Aquarium bekannt.
Wichtige Information
Als Korallenriffbewohner sollten sie nicht in einem reinen Fischaquarium gepflegt werden.
Werden verschiedene Arten gemeinsam gehalten, ist darauf zu achten, dass die Fische hinsichtlich der Ansprüche an die Wasserqualität und Temperatur sowie ihres Sozialverhaltens zueinander passen, und dass die Einrichtung den Bedürfnissen aller gemeinsam gehaltener Arten entspricht. Neu einzusetzende Fische müssen langsam an das Wasser im Aquarium gewöhnt werden.
Weiterführende Literatur finden Sie in Ihrem Zoofachgeschäft.
Nachweise
Text: Werner Winter; Bild: Franz Lowak
Quellenangabe: KUITER & DEBELIUS (2007): Atlas der Meeresfische: Die Fische an den Küsten der Weltmeere, Kosmos Verlag; ENGELMANN (2005): Zootierhaltung - Tiere in menschlicher Obhut: Fische, Verlag Harri Deutsch
- Gemäß § 21 Abs. 5 Tierschutzgesetz idgF