Zwergschnauzer

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Zwergschnauzer
Zwergschnauzer ()
Name Zwergschnauzer
Herkunft Deutschland
Tiergröße 30-36 cm
Gewicht 5-7 kg
Wesen Lebendiger und treuer Begleithund
Anzeigepflicht Ja

Herkunft und Wesen

Der Zwergschnauzer war ein beliebter Begleithund feiner Damen, aber auch ein unerschrockener Kutscher- und Stallhund, der Jagd auf Schädlinge machte. Sehr selbstbewusst und Fremden gegenüber misstrauisch, aber dafür seiner Familie gegenüber treu ergeben. Er ist ein lebhafter, intelligenter, manchmal etwas eigensinnig veranlagter Begleithund, der sich auch gut mit Kindern verträgt.

Grundausstattung

Zur Grundausstattung für den Hund gehören Fress- und Wassernapf, ein passendes Halsband oder Brustgeschirr und eine Leine, ein Maulkorb, außerdem artgerechtes Spielzeug sowie ein geeigneter Schlaf- und Liegeplatz. Maulkörbe müssen der Größe und der Kopfform des Hundes angepasst und luftdurchlässig sein, sie müssen dem Hund das Hecheln und die Wasseraufnahme ermöglichen.

Erziehung

Der Zwergschnauzer ist ein kleiner, verspielter Hund mit viel Freude an Bewegung, der auch geduldig und konsequent erzogen werden sollte. Der Besuch einer Hundeschule wird empfohlen.

Pflege und Gesundheit

Das drahtig-rauhe Fell mit dichter Unterwolle verliert wenig Haare, am Fang pflegeleichter, fester Schauzbart. Das Fell sollte täglich gebürstet werden. Regelmäßiges Scheren oder Trimmen im Hundesalon wird empfohlen.

Eine regelmäßige Kontrolle und Pflege der Ohren, Augen, Zähne und der Pfoten ist unbedingt erforderlich. Dazu gehört bei der Fellpflege auch die Kontrolle auf Parasiten. Der Aufenthaltsbereich des Hundes ist ungezieferfrei und sauber zu halten (z.B. Entfernung des Kotes). Deutliche Hinweise auf Erkrankungen sind z.B. anhaltender Durchfall, häufiges Erbrechen, Appetitlosigkeit, Krämpfe, aber auch lethargisches Verhalten. Treten solche Symptome auf, ist umgehend ein Tierarzt aufzusuchen. Beim Erwerb des Tieres wird der gelbe Impfpass oder der blaue EU-Heimtierausweis übergeben. Der betreuende Tierarzt berät über den weiteren Umfang und Zeitpunkt der notwendigen Maßnahmen und Impfungen sowie über die art- und fachgerechte Pflege des jeweiligen Hundes.

Ernährung

Dem Hund muss in seinem Aufenthaltsbereich jederzeit ausreichend Wasser in Trinkwasserqualität zur Verfügung stehen und er ist, seinem Alter und seinem Gesundheitszustand entsprechend, mit geeignetem Futter in ausreichender Menge und Qualität zu versorgen.

Meldepflicht

Hundehalter sind gesetzlich verpflichtet ihr Tier (z.B. nach Erwerb oder Wohnortwechsel) der jeweiligen Ordnungsbehörde zu melden und für ihr Tier eine Hundesteuer zu entrichten. Aufgrund eines nicht einheitlichen Hundegesetzes in Deutschland wird die Chippflicht auf Landesebene festgelegt und variiert je nach Bundesland z.B. als generelle Forderung oder ab einer bestimmten Größe oder Gewicht. Bei Reisen in EU-Länder ist eine Chipkennzeichnung unerlässlich. Informieren Sie sich vor Reiseantritt über die Regelungen innerhalb der Mitgliedstaaten sowie die (Wieder)einreise aus einem Drittland.

Wichtige Information

Die Zoofachhandlung muss mit einem Tierarzt einen Betreuungsvertrag abschließen, um eine ständige und umfassende veterinärmedizinische Versorgung sicher zu stellen. Bei einem Tierarztwechsel darf die Betreuung nicht unterbrochen werden. Die Betreuung und Pflege sowohl durch Betreuungspersonen als auch durch den Betreuungstierarzt ist auch außerhalb der Geschäftszeiten sicher zu stellen. Es muss eine räumlich getrennte Unterbringungsmöglichkeit für kranke Tiere vorhanden sein oder sie werden stationär beim Tierarzt aufgenommen.

Wichtige Information

Das Kupieren des Schwanzes, der Ohren, das Entfernen von Krallen oder Zähnen sind verboten. Hunden muss mind. 1 x täglich, ihrem Bewegungsbedürfnis entsprechend, ausreichend Gelegenheit zum Auslauf gegeben werden und bei vorwiegender Haltung in geschlossenen Räumen (z.B. Wohnungen) mehrmals täglich die Möglichkeit zu Kot- und Harnabsatz im Freien. Natürliches Tageslicht, zumindest entsprechend dem natürlichen Tag-Nacht-Rhythmus, ausreichend Frischluft sowie Schutz vor Kälte und Luftzug (z.B. Schutzhütte) müssen sicher gestellt sein. Es muss mehrmals täglich Sozialkontakt mit der betreuenden Person gewährt werden. Welpen dürfen erst ab einem Alter von über 8 Wochen vom Muttertier getrennt werden. Für die Haltung im Freien, die Zwingerhaltung sowie die Anbindehaltung gelten besondere Bestimmungen. Informieren Sie sich unbedingt über die Verordnungen zur Hundehaltung in ihrem Bundesland bzw. ihrer Heimatgemeinde, wie z.B. Maulkorb- und Leinenpflicht, Sach- bzw. Hundekundenachweis, Hundeführschein, Kampfhundeverordnung, Haftpflichtversicherung, Hundemitnahmeverbot etc. Weiterführende Beratung und Literatur finden Sie in Ihrem Zoofachgeschäft.

Nachweise

Verfasser: Nora Nemeskeri; Bild: Franz Lowak

Quellenangabe: Tierschutz-Hundeverordnung idgF; EU-Verordnung Nr. 576 und Nr. 577/2013; PALMER (2003): Farbige Enzyklopädie der Hunde, Verlag Karl Müller GmbH; ROYAL CANIN (2003): Enzyklopädie der Hunde, Verlag Aniwa SA

  • Gemäß § 21 Abs. 5 Tierschutzgesetz idgF