Kontinentaler Zwergspaniel (Papillon/Phalène)
Kontinentaler Zwergspaniel (Papillon/Phalène) | |
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Name | Kontinentaler Zwergspaniel (Papillon/Phalène) |
Herkunft | Frankreich und Belgien |
Tiergröße | 20-28 cm |
Gewicht | Untere Kategorie: bis 2,5 kg; Obere Kategorie 2,5-5 kg |
Wesen | Lebhafter und robuster Begleithund |
Anzeigepflicht | Ja |
Herkunft und Wesen
Der Kontinentale Zwergspaniel ist eine der ältesten kleinen Spanielrassen und wurde von französischen und flandrischen Züchtern hervor gebracht. Man findet ihn auf vielen Gemälden berühmter Künstler (z.B. von Tizian). Er war an Königshöfen und Fürstenhäusern ein ausgesprochener Modehund. Heute gibt es zwei Varietäten: den Zwergspaniel "Papillon" mit Stehohren und den Zwergspaniel "Phalène" mit hängenden Ohren. Sie sind intelligente und selbstbewusste Hunde und angenehme Gefährten.
Grundausstattung
Zur Grundausstattung für den Hund gehören Fress- und Wassernapf, ein passendes Halsband oder Brustgeschirr und eine Leine, ein Maulkorb, außerdem artgerechtes Spielzeug sowie ein geeigneter Schlaf- und Liegeplatz. Maulkörbe müssen der Größe und der Kopfform des Hundes angepasst und luftdurchlässig sein, sie müssen dem Hund das Hecheln und die Wasseraufnahme ermöglichen.
Erziehung
Der Kontinentale Zwergspaniel ist ein ausgeglichener, sensibler und aufmerksamer Hund, auch sportlich und fröhlich. Er braucht viel Bewegung und Beschäftigung und eine sanfte, geduldige und konsequente Erziehung. Der Besuch einer Hundeschule wird empfohlen.
Pflege und Gesundheit
Das Haarkleid ist üppig, gewellt, glänzend und kräftig ohne Unterwolle, kurz im Gesicht, am Fang und der Vorderseite der Läufe, mittellang am Körper, am Hals noch länger (über die Brust wallend), Befederung an den Ohren und an der Rückseite der Vorderläufe, umfangreiche "Hose" an der Rückseite der Hinterläufe. Das Fell sollte täglich gebürstet bzw. gekämmt werden. Eine regelmäßige Kontrolle und Pflege der Ohren, Augen, Zähne und der Pfoten ist unbedingt erforderlich. Dazu gehört bei der Fellpflege auch die Kontrolle auf Parasiten. Der Aufenthaltsbereich des Hundes ist ungezieferfrei und sauber zu halten (z.B. Entfernung des Kotes). Deutliche Hinweise auf Erkrankungen sind z.B. anhaltender Durchfall, häufiges Erbrechen, Appetitlosigkeit, Krämpfe, aber auch lethargisches Verhalten. Treten solche Symptome auf, ist umgehend ein Tierarzt aufzusuchen. Beim Erwerb des Tieres wird der gelbe Impfpass oder der blaue EU-Heimtierausweis übergeben. Der betreuende Tierarzt berät über den weiteren Umfang und Zeitpunkt der notwendigen Maßnahmen und Impfungen sowie über die art- und fachgerechte Pflege des jeweiligen Hundes.
Ernährung
Dem Hund muss in seinem Aufenthaltsbereich jederzeit ausreichend Wasser in Trinkwasserqualität zur Verfügung stehen und er ist, seinem Alter und seinem Gesundheitszustand entsprechend, mit geeignetem Futter in ausreichender Menge und Qualität zu versorgen.
Meldepflicht
Hundehalter sind gesetzlich verpflichtet ihr Tier (z.B. nach Erwerb oder Wohnortwechsel) der jeweiligen Ordnungsbehörde zu melden und für ihr Tier eine Hundesteuer zu entrichten. Aufgrund eines nicht einheitlichen Hundegesetzes in Deutschland wird die Chippflicht auf Landesebene festgelegt und variiert je nach Bundesland z.B. als generelle Forderung oder ab einer bestimmten Größe oder Gewicht. Bei Reisen in EU-Länder ist eine Chipkennzeichnung unerlässlich. Informieren Sie sich vor Reiseantritt über die Regelungen innerhalb der Mitgliedstaaten sowie die (Wieder)einreise aus einem Drittland.
Wichtige Information
Das Kupieren des Schwanzes, der Ohren, das Entfernen von Krallen oder Zähnen sind verboten. Hunden muss mind. 1 x täglich, ihrem Bewegungsbedürfnis entsprechend, ausreichend Gelegenheit zum Auslauf gegeben werden und bei vorwiegender Haltung in geschlossenen Räumen (z.B. Wohnungen) mehrmals täglich die Möglichkeit zu Kot- und Harnabsatz im Freien. Natürliches Tageslicht, zumindest entsprechend dem natürlichen Tag-Nacht-Rhythmus, ausreichend Frischluft sowie Schutz vor Kälte und Luftzug (z.B. Schutzhütte) müssen sicher gestellt sein. Es muss mehrmals täglich Sozialkontakt mit der betreuenden Person gewährt werden. Welpen dürfen erst ab einem Alter von über 8 Wochen vom Muttertier getrennt werden. Für die Haltung im Freien, die Zwingerhaltung sowie die Anbindehaltung gelten besondere Bestimmungen. Informieren Sie sich unbedingt über die Verordnungen zur Hundehaltung in ihrem Bundesland bzw. ihrer Heimatgemeinde, wie z.B. Maulkorb- und Leinenpflicht, Sach- bzw. Hundekundenachweis, Hundeführschein, Kampfhundeverordnung, Haftpflichtversicherung, Hundemitnahmeverbot etc. Weiterführende Beratung und Literatur finden Sie in Ihrem Zoofachgeschäft.
Nachweise
Text: Nora Nemeskeri; Bild: Franz Lowak
Quellenangabe: Tierschutz-Hundeverordnung idgF; EU-Verordnung Nr. 576 und Nr. 577/2013; PALMER (2003): Farbige Enzyklopädie der Hunde, Verlag Karl Müller GmbH; ROYAL CANIN (2003): Enzyklopädie der Hunde, Verlag Aniwa SA
- Gemäß § 21 Abs. 5 Tierschutzgesetz idgF