Irish Red Setter

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Irish Red Setter
Irish Red Setter ()
Name Irish Red Setter
Herkunft Irland
Tiergröße 54-70 cm
Gewicht 20-32 kg
Wesen Lebhafter und schneller Jagdhund
Anzeigepflicht Ja

Herkunft und Wesen

Der Irish Red Setter wurde bereits im 18. Jh. in Irland als Jagdhund gezüchtet und stammt vermutlich von irischen Wasserhunden sowie dem English und dem Gordon Setter ab. Er ist ein Hund mit sehr feiner Nase, viel Energie, ein guter Vorstehhund und ein beliebter Begleithund.

Grundausstattung

Zur Grundausstattung für den Hund gehören Fress- und Wassernapf, ein passendes Halsband oder Brustgeschirr und eine Leine, ein Maulkorb, außerdem Spielzeug sowie ein geeigneter Schlafplatz. Maulkörbe müssen der Größe und der Kopfform des Hundes angepasst und luftdurchlässig sein, sie müssen dem Hund das Hecheln und die Wasseraufnahme ermöglichen.

Erziehung

Der Irish Red Setter ist treu, kinderliebend und verträgt sich gut mit anderen Tieren. Er ist wenig misstrauisch, daher als Wachhund weniger geeignet. Wenn er nicht für die Jagd Verwendung findet, braucht er sehr viel Bewegung und Beschäftigung sowie eine sanfte, geduldige und konsequente Erziehung. Der Besuch einer Hundeschule wird empfohlen.

Pflege und Gesundheit

Sein Fell ist mittellang, glatt und seidig, am Kopf und an der Vorderseite der Läufe kurz und fein, am Bauch, an der Rückseite der Läufe und an der Rute lange, feine Befederung. Regelmäßig bürsten wird empfohlen. Eine regelmäßige Kontrolle und Pflege der Ohren, Augen, Zähne und der Pfoten ist unbedingt erforderlich. Dazu gehört bei der Fellpflege auch die Kontrolle auf Parasiten. Der Aufenthaltsbereich des Hundes ist ungezieferfrei und sauber zu halten (z.B. Entfernung des Kotes). Deutliche Hinweise auf Erkrankungen sind z.B. anhaltender Durchfall, häufiges Erbrechen, Appetitlosigkeit, Krämpfe, aber auch lethargisches Verhalten. Treten solche Symptome auf, ist umgehend ein Tierarzt aufzusuchen. Beim Erwerb des Tieres wird der gelbe Impfpass oder der blaue EU-Heimtierausweis übergeben. Der betreuende Tierarzt berät über den weiteren Umfang und Zeitpunkt der notwendigen Maßnahmen und Impfungen sowie über die art- und fachgerechte Pflege des jeweiligen Hundes.

Ernährung

Dem Hund muss in seinem gewohnten Aufenthaltsbereich jederzeit ausreichend Wasser in Trinkwasserqualität zur Verfügung stehen und er ist mit geeignetem Futter in ausreichender Menge und Qualität zu versorgen. Der Aufenthaltsbereich des Hundes ist sauber und ungezieferfrei zu halten.

Meldepflicht

Hundehalter sind gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Zu diesem Zweck müssen Hunde bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

Der generellen Chippflicht für Hunde entsprechend, ist das Tier mit einem Mikro-Chip versehen. Der Hundehalter ist verpflichtet sein Tier innerhalb eines Monats nach dem Kauf der Behörde zu melden. Die Meldung kann auch online oder bei einem Tierarzt erfolgen. Jeder Halter oder Eigentümerwechsel, z.B. bei einer Weitergabe des Tieres, ist meldepflichtig.

Wichtige Information

Das Kupieren des Schwanzes, der Ohren, das Entfernen von Krallen oder Zähnen sind verboten. Hunden muss mind. 1 x täglich, ihrem Bewegungsbedürfnis entsprechend, ausreichend Gelegenheit zum Auslauf gegeben werden und bei vorwiegender Haltung in geschlossenen Räumen (z.B. Wohnungen) mehrmals täglich die Möglichkeit zu Kot- und Harnabsatz im Freien. Es muss mind. 2 x täglich Sozialkontakt mit Menschen gewährt werden. Welpen dürfen erst ab einem Alter von über 8 Wochen vom Muttertier getrennt werden. Für die Haltung im Freien und die Zwingerhaltung gelten besondere Bestimmungen. Informieren Sie sich unbedingt über die Verordnungen zur Hundehaltung in ihrem Bundesland bzw. ihrer Heimatgemeinde, wie z.B. Maulkorb- und Leinenpflicht, Sach- bzw. Hundekundenachweis, Hundeführschein für Hunderassen mit erhöhtem Gefährdungspotential, vorgeschriebene Haftpflichtversicherung etc.

Weiterführende Literatur finden Sie in Ihrem Zoofachgeschäft.

Nachweise

Verfasser: Nora Nemeskeri; Bild: Franz Lowak

Quellenangabe: 2. Tierhaltungsverordnung BGBl. Nr. 486/2004 idgF; PALMER (2003): Farbige Enzyklopädie der Hunde, Verlag Karl Müller GmbH; ROYAL CANIN (2003): Enzyklopädie der Hunde, Verlag Aniwa SA

  • Gemäß § 31 Abs. 2 Tierschutzgesetz idgF und § 8 Tierhaltungs-Gewerbeverordnung idgF