Irish Wolfhound

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Irish Wolfhound
Irish Wolfhound ()
Name Irish Wolfhound
Herkunft Irland
Tiergröße 71-86 cm
Gewicht 40-55 kg
Wesen Mutiger und kraftvoller Jagdhund
Anzeigepflicht Ja

Herkunft und Wesen

Der Irish Wolfhound ist der größte Hund der Welt. Er wurde ursprünglich zur Jagd auf Rotwild, aber vor allem zur Wolfsjagd eingesetzt. Im 15. Jh. war jede Grafschaft in Irland verpflichtet 24 Wolfshunde zu halten, um die Herden der Bauern vor Wölfen zu schützen. Er ist ein unerschrockener, sehr kräftiger und wachsamer Hund.

Grundausstattung

Zur Grundausstattung für den Hund gehören Fress- und Wassernapf, ein passendes Halsband oder Brustgeschirr und eine Leine, ein Maulkorb, außerdem artgerechtes Spielzeug sowie ein geeigneter Schlaf- und Liegeplatz. Maulkörbe müssen der Größe und der Kopfform des Hundes angepasst und luftdurchlässig sein, sie müssen dem Hund das Hecheln und die Wasseraufnahme ermöglichen.

Erziehung

Der Irish Wolfhound ist ein treuer, freundlicher und ruhiger Hund, sanftmütig zu Kindern. Er braucht Bewegung und Auslauf und eine sanfte, geduldige und konsequente Erziehung von klein an. Der Besuch einer Hundeschule wird empfohlen.

Pflege und Gesundheit

Sein Fell ist rau und drahtig, etwas länger und rauer über den Augen und am Unterkiefer und sollte regelmäßig gebürstet werden. Junghunde dürfen in der Wachstumsphase nicht überlastet werden! Eine regelmäßige Kontrolle und Pflege der Ohren, Augen, Zähne und der Pfoten ist unbedingt erforderlich. Dazu gehört bei der Fellpflege auch die Kontrolle auf Parasiten. Der Aufenthaltsbereich des Hundes ist ungezieferfrei und sauber zu halten (z.B. Entfernung des Kotes). Deutliche Hinweise auf Erkrankungen sind z.B. anhaltender Durchfall, häufiges Erbrechen, Appetitlosigkeit, Krämpfe, aber auch lethargisches Verhalten. Treten solche Symptome auf, ist umgehend ein Tierarzt aufzusuchen. Beim Erwerb des Tieres wird der gelbe Impfpass oder der blaue EU-Heimtierausweis übergeben. Der betreuende Tierarzt berät über den weiteren Umfang und Zeitpunkt der notwendigen Maßnahmen und Impfungen sowie über die art- und fachgerechte Pflege des jeweiligen Hundes.

Ernährung

Dem Hund muss in seinem Aufenthaltsbereich jederzeit ausreichend Wasser in Trinkwasserqualität zur Verfügung stehen und er ist, seinem Alter und seinem Gesundheitszustand entsprechend, mit geeignetem Futter in ausreichender Menge und Qualität zu versorgen.

Meldepflicht

Hundehalter sind gesetzlich verpflichtet ihr Tier (z.B. nach Erwerb oder Wohnortwechsel) der jeweiligen Ordnungsbehörde zu melden und für ihr Tier eine Hundesteuer zu entrichten. Aufgrund eines nicht einheitlichen Hundegesetzes in Deutschland wird die Chippflicht auf Landesebene festgelegt und variiert je nach Bundesland z.B. als generelle Forderung oder ab einer bestimmten Größe oder Gewicht. Bei Reisen in EU-Länder ist eine Chipkennzeichnung unerlässlich. Informieren Sie sich vor Reiseantritt über die Regelungen innerhalb der Mitgliedstaaten sowie die (Wieder)einreise aus einem Drittland.

Wichtige Information

Das Kupieren des Schwanzes, der Ohren, das Entfernen von Krallen oder Zähnen sind verboten. Hunden muss mind. 1 x täglich, ihrem Bewegungsbedürfnis entsprechend, ausreichend Gelegenheit zum Auslauf gegeben werden und bei vorwiegender Haltung in geschlossenen Räumen (z.B. Wohnungen) mehrmals täglich die Möglichkeit zu Kot- und Harnabsatz im Freien. Natürliches Tageslicht, zumindest entsprechend dem natürlichen Tag-Nacht-Rhythmus, ausreichend Frischluft sowie Schutz vor Kälte und Luftzug (z.B. Schutzhütte) müssen sicher gestellt sein. Es muss mehrmals täglich Sozialkontakt mit der betreuenden Person gewährt werden. Welpen dürfen erst ab einem Alter von über 8 Wochen vom Muttertier getrennt werden. Für die Haltung im Freien, die Zwingerhaltung sowie die Anbindehaltung gelten besondere Bestimmungen. Informieren Sie sich unbedingt über die Verordnungen zur Hundehaltung in ihrem Bundesland bzw. ihrer Heimatgemeinde, wie z.B. Maulkorb- und Leinenpflicht, Sach- bzw. Hundekundenachweis, Hundeführschein, Kampfhundeverordnung, Haftpflichtversicherung, Hundemitnahmeverbot etc. Weiterführende Beratung und Literatur finden Sie in Ihrem Zoofachgeschäft.

Nachweise

Text: Nora Nemeskeri; Bild: Franz Lowak

Quellenangabe: Tierschutz-Hundeverordnung idgF; EU-Verordnung Nr. 576 und Nr. 577/2013; PALMER (2003): Farbige Enzyklopädie der Hunde, Verlag Karl Müller GmbH; ROYAL CANIN (2003): Enzyklopädie der Hunde, Verlag Aniwa SA

  • Gemäß § 21 Abs. 5 Tierschutzgesetz idgF