Dachshund Langhaar (Dackel/Teckel)
Dachshund Langhaar (Dackel/Teckel) | |
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Name | Dachshund Langhaar (Dackel/Teckel) |
Herkunft | Deutschland |
Tiergröße | je nach Varietät 26-37 cm |
Gewicht | Standard-DH: 5-10 kg; Zwerg-DH: 3-4 kg; Kaninchen-DH: bis 3,5 kg |
Wesen | Selbstbewusster und mutiger Jagd- und Begleithund |
Anzeigepflicht | Ja |
Herkunft und Wesen
Der Dachshund (Dackel oder Teckel), ist seit dem Mittelalter bekannt. Er wurde als niederläufiger Hund mit sehr feiner Nase zum Aufstöbern von Wild und für die Jagd unter der Erde eingesetzt, in dem er Dachse und Füchse aus dem Bau trieb. Der Dachshund wird in drei Haararten (Rau-, Lang- und Kurzhaar) und drei Gewichtsklassen (Standard-, Zwerg- und Kaninchen-Dachshund) gezüchtet. Der Langhaar-Dachshund stammt aus dem 17. Jh., vermutlich entstand er aus verschiedenen Kreuzungen zwischen Kurzhaar-Dachshund und kleinen Spaniels. Er ist ein sehr beliebter Begleithund.
Grundausstattung
Zur Grundausstattung für den Hund gehören Fress- und Wassernapf, ein passendes Halsband oder Brustgeschirr und eine Leine, ein Maulkorb, außerdem artgerechtes Spielzeug sowie ein geeigneter Schlaf- und Liegeplatz. Maulkörbe müssen der Größe und der Kopfform des Hundes angepasst und luftdurchlässig sein, sie müssen dem Hund das Hecheln und die Wasseraufnahme ermöglichen.
Erziehung
Der Dachshund hat eine starke Persönlichkeit, ist mutig und wachsam, ein freundlicher und liebevoller Hund, der aber manchmal auch etwas eigensinnig sein kann. Er braucht viel Beschäftigung und Bewegung und von klein an eine sanfte, geduldige und konsequente Erziehung. Der Besuch einer Hundeschule wird empfohlen.
Pflege und Gesundheit
Sein Fell ist lang, seidig, glatt bis leicht gewellt, länger an Hals und Unterseite des Körpers, gute Befederung an der Hinterseite der Läufe und der Rute. Regelmäßig bürsten wird empfohlen.
Eine regelmäßige Kontrolle und Pflege der Ohren, Augen, Zähne und der Pfoten ist unbedingt erforderlich. Dazu gehört bei der Fellpflege auch die Kontrolle auf Parasiten. Der Aufenthaltsbereich des Hundes ist ungezieferfrei und sauber zu halten (z.B. Entfernung des Kotes). Deutliche Hinweise auf Erkrankungen sind z.B. anhaltender Durchfall, häufiges Erbrechen, Appetitlosigkeit, Krämpfe, aber auch lethargisches Verhalten. Treten solche Symptome auf, ist umgehend ein Tierarzt aufzusuchen. Beim Erwerb des Tieres wird der gelbe Impfpass oder der blaue EU-Heimtierausweis übergeben. Der betreuende Tierarzt berät über den weiteren Umfang und Zeitpunkt der notwendigen Maßnahmen und Impfungen sowie über die art- und fachgerechte Pflege des jeweiligen Hundes.
Ernährung
Dem Hund muss in seinem Aufenthaltsbereich jederzeit ausreichend Wasser in Trinkwasserqualität zur Verfügung stehen und er ist, seinem Alter und seinem Gesundheitszustand entsprechend, mit geeignetem Futter in ausreichender Menge und Qualität zu versorgen.
Meldepflicht
Hundehalter sind gesetzlich verpflichtet ihr Tier (z.B. nach Erwerb oder Wohnortwechsel) der jeweiligen Ordnungsbehörde zu melden und für ihr Tier eine Hundesteuer zu entrichten. Aufgrund eines nicht einheitlichen Hundegesetzes in Deutschland wird die Chippflicht auf Landesebene festgelegt und variiert je nach Bundesland z.B. als generelle Forderung oder ab einer bestimmten Größe oder Gewicht. Bei Reisen in EU-Länder ist eine Chipkennzeichnung unerlässlich. Informieren Sie sich vor Reiseantritt über die Regelungen innerhalb der Mitgliedstaaten sowie die (Wieder)einreise aus einem Drittland.
Wichtige Information
Das Kupieren des Schwanzes, der Ohren, das Entfernen von Krallen oder Zähnen sind verboten. Hunden muss mind. 1 x täglich, ihrem Bewegungsbedürfnis entsprechend, ausreichend Gelegenheit zum Auslauf gegeben werden und bei vorwiegender Haltung in geschlossenen Räumen (z.B. Wohnungen) mehrmals täglich die Möglichkeit zu Kot- und Harnabsatz im Freien. Natürliches Tageslicht, zumindest entsprechend dem natürlichen Tag-Nacht-Rhythmus, ausreichend Frischluft sowie Schutz vor Kälte und Luftzug (z.B. Schutzhütte) müssen sicher gestellt sein. Es muss mehrmals täglich Sozialkontakt mit der betreuenden Person gewährt werden. Welpen dürfen erst ab einem Alter von über 8 Wochen vom Muttertier getrennt werden. Für die Haltung im Freien, die Zwingerhaltung sowie die Anbindehaltung gelten besondere Bestimmungen. Informieren Sie sich unbedingt über die Verordnungen zur Hundehaltung in ihrem Bundesland bzw. ihrer Heimatgemeinde, wie z.B. Maulkorb- und Leinenpflicht, Sach- bzw. Hundekundenachweis, Hundeführschein, Kampfhundeverordnung, Haftpflichtversicherung, Hundemitnahmeverbot etc. Weiterführende Beratung und Literatur finden Sie in Ihrem Zoofachgeschäft.
Nachweise
Verfasser: Nora Nemeskeri; Bild: Franz Lowak
Quellenangabe: Tierschutz-Hundeverordnung idgF; EU-Verordnung Nr. 576 und Nr. 577/2013; PALMER (2003): Farbige Enzyklopädie der Hunde, Verlag Karl Müller GmbH; ROYAL CANIN (2003): Enzyklopädie der Hunde, Verlag Aniwa SA
- Gemäß § 21 Abs. 5 Tierschutzgesetz idgF