Siam

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Siam
Siam ()
Name Siam
Herkunft Thailand
Tiergröße Mittlere Größe
Gewicht 2,5-5,5 kg
Fell Kurzhaar
Anzeigepflicht Nein

Charakter und Besonderheiten

Die Siamkatze gehört zu den ältesten und bekanntesten Rassekatzen. Erstmals wurde sie im 14. Jh. erwähnt. Sie stammt aus dem alten Siam, dem heutigen Thailand, wo diese Katzen ausschließlich im Königspalast (Royal Cat of Siam) als hochgeachtete Tiere und als Tempelwächter gehalten wurden. Die ersten Siamkatzen kamen im späten 19. Jh. nach England und wurden sehr populär. Sie ist temperamentvoll, sehr gesellig und anhänglich. Eine extrovertierte, äußerst intelligente Katze mit einem Hang zu dominantem Verhalten, die auch viel Beachtung wünscht.

Fell und Farbe

Das Fell ist sehr kurz, fein, seidig und glänzend ohne Unterwolle. Alle Siamkatzen sind Colour Point (gleichmäßig gefärbte Abzeichen an Maske, Ohren, Beinen und Schwanz, die sich deutlich von der Farbe des übrigen Körpers abheben). Die klassischen Pointfarben sind u.a.: Seal Point, Blue Point, Chocolate Point, Lilac Point, Red Point, Cream Point und Tortie Point. Bei der Geburt sind die Siamkätzchen weiß. Die Pointfarbe entwickelt sich langsam und ist erst beim erwachsenen Tier vollständig ausgeprägt.

Ernährung und Haltung

Die Katze braucht einen Wasser- und einen Futternapf aus gesundheitsunschädlichem Material, die täglich gereinigt werden müssen sowie eine ausreichende Anzahl von Katzentoiletten mit genügend Streu, die sauber zu halten sind. Auch die Aufenthaltsbereiche und die Schlafplätze sind sauber und trocken zu halten. Artgerechtes Spielzeug, die Möglichkeit zum Klettern und zum Krallenwetzen (z.B. Kratzbaum) sowie Bewegungs-, Beschäftigungs- und erhöhte Rückzugsmöglichkeiten müssen, dem Alter und der Rasse entsprechend, geboten werden. Die Katze ist regelmäßig in ausreichender Menge, ihrem Alter und ihrem Gesundheitszustand entsprechend, mit artgerechtem Futter und Trinkwasser zu versorgen. Ein ungestörter Fressplatz abseits von den Katzentoiletten ist zu empfehlen. Katzen in Wohnungshaltung sollte Katzengras oder gleichwertiger Ersatz zur Verfügung gestellt werden. Jeder Katze muss täglich der notwendige Sozialkontakt mit einer Betreuungsperson geboten werden. Bei Gruppenhaltung muss für jede Katze ein Rückzugsbereich vorhanden sein. Katzen sind lernfähige Tiere und können sich an gewisse Regeln halten. Eine katzengerechte, geduldige und konsequente Erziehung wird empfohlen.

Pflege und Gesundheit

Der betreuende Tierarzt berät wie zu entwurmen und gegen welche Infektionskrankheiten zu impfen ist sowie über die art- und fachgerechte Pflege der jeweiligen Katze (z.B. Zahn- und Ohrenpflege). Der gelbe Impfpass oder der für Reisen notwendige blaue EU-Heimtierausweis wird beim Erwerb eines Tieres übergeben bzw. in jeder Tierarztpraxis ausgestellt. Eine regelmäßige Kontrolle und Pflege von Fell, Ohren, Augen, Zähnen und Pfoten ist unbedingt erforderlich. Dazu gehört bei der Fellpflege auch die Kontrolle auf Parasiten. Deutliche Hinweise auf Erkrankungen sind z.B. anhaltender Durchfall, häufiges Erbrechen, Appetitlosigkeit, Krämpfe, aber auch lethargisches Verhalten. Treten solche Symptome auf, ist umgehend ein Tierarzt aufzusuchen.

Wichtige Informationen

Grundsätzlich soll jede unkontrollierte Fortpflanzung der Katzen verhindert werden. Informieren sie sich in Ihrem Bundesland bzw. Ihrer Heimatgemeinde, ob eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen besteht. Diese Verordnung sieht vor, dass jede Katze mit Zugang ins Freie ab einem bestimmten Alter von einem Tierarzt zu kastrieren sowie mittels Tätowierung oder einem Mikrochip zu kennzeichnen ist. Für die kontrollierte Zucht können Ausnahmen zugelassen werden. Katzen können bis zu drei Mal jährlich Junge werfen. Welpen dürfen erst ab einem Alter von über 8 Wochen vom Muttertier getrennt werden, außer es liegen veterinärmedizinische Gründe vor. In Gruppen gehaltene Katzen sollen angstfrei zusammenleben können. Ein gutes Raumklima, ausreichend Frischluft und Lichtverhältnisse, die dem Tag-Nacht-Rhythmus entsprechen, müssen sicher gestellt sein. Katzen dürfen nicht in Käfigen gehalten werden, außer für die kurzfristige Unterbringung der Tiere zur veterinärmedizinischen Behandlung oder bei medizinischer Indikation. Schutzvorrichtungen für Kippfenster sowie für Fenster und Balkone, bei denen Sturzgefahr besteht, sind vorzusehen. Das Kupieren des Schwanzes und der Ohren und das Entfernen von Krallen oder Zähnen sind verboten.

Weiterführende Beratung und Literatur finden Sie in Ihrem Zoofachgeschäft.

Nachweise

Text: Nora Nemeskeri; Bild: Franz Lowak

Quellenangabe: Mindestanforderungen an Katzenhaltungen, Merkblatt Nr. 43, 2013, TVT; ROYAL CANIN (2003): Enzyklopädie der Katzen, Verlag Aniwa SA, WCF (World Cat Federation) & F.I.Fe (Fédération Internationale Féline): Rassestandards

  • Gemäß § 21 Abs. 5 Tierschutzgesetz idgF