American Curl Longhair

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American Curl Longhair
American Curl Longhair ()
Name American Curl Longhair
Herkunft Vereinigte Staaten von Amerika
Tiergröße Mittlere Größe
Gewicht 3-5 kg
Fell Halblanghaar
Anzeigepflicht Nein

Charakter und Besonderheiten

Die American Curl Longhair ist eine Halblanghaarkatze, die zur Rasse der Hauskatzen zählt. Das charakteristische Merkmal dieser Katze sind die sichelförmigen, nach hinten gewölbten Ohren, die trotzdem aufwärts stehen. Dieses Aussehen verdankt sie einer spontanen Mutation. Es gibt eine Kurzhaar- und eine Halblanghaar-Varietät. Die American Curl hat ein ausgeglichenes Wesen, ist intelligent, sanft und freundlich. Sie ist eine anhängliche, verspielte Katze und kommt mit anderen Haustieren und Kindern gut zurecht. Da sie recht aktiv ist, nimmt sie eine abwechslungsreiche Umgebung gerne an. Diese Rasse ist in Europa eher selten anzutreffen.

Fell und Farbe

Das mittellange Fell ist fein, seidig und flach anliegend mit wenig Unterwolle, keine Halskrause, üppige, buschige Schwanzbehaarung. Die Ohren sind reich behaart. Alle Farben sind anerkannt. Bei "Colourpoint" muss die Augenfarbe blau sein.

Ernährung und Haltung

Die Katze braucht einen Wasser- und einen Futternapf aus gesundheitsunschädlichem Material, die täglich gereinigt werden müssen sowie eine ausreichende Anzahl von Katzentoiletten mit genügend Streu, die sauber zu halten sind. Auch die Aufenthaltsbereiche und die Schlafplätze sind sauber und trocken zu halten. Artgerechtes Spielzeug, die Möglichkeit zum Klettern und zum Krallenwetzen (z.B. Kratzbaum) sowie Bewegungs-, Beschäftigungs- und erhöhte Rückzugsmöglichkeiten müssen, dem Alter und der Rasse entsprechend, geboten werden. Die Katze ist regelmäßig in ausreichender Menge, ihrem Alter und ihrem Gesundheitszustand entsprechend, mit artgerechtem Futter und Trinkwasser zu versorgen. Ein ungestörter Fressplatz abseits von den Katzentoiletten ist zu empfehlen. Katzen in Wohnungshaltung sollte Katzengras oder gleichwertiger Ersatz zur Verfügung gestellt werden. Jeder Katze muss täglich der notwendige Sozialkontakt mit einer Betreuungsperson geboten werden. Bei Gruppenhaltung muss für jede Katze ein Rückzugsbereich vorhanden sein. Katzen sind lernfähige Tiere und können sich an gewisse Regeln halten. Eine katzengerechte, geduldige und konsequente Erziehung wird empfohlen.

Pflege und Gesundheit

Der betreuende Tierarzt berät wie zu entwurmen und gegen welche Infektionskrankheiten zu impfen ist sowie über die art- und fachgerechte Pflege der jeweiligen Katze (z.B. Zahn- und Ohrenpflege). Der gelbe Impfpass oder der für Reisen notwendige blaue EU-Heimtierausweis wird beim Erwerb eines Tieres übergeben bzw. in jeder Tierarztpraxis ausgestellt. Eine regelmäßige Kontrolle und Pflege von Fell, Ohren, Augen, Zähnen und Pfoten ist unbedingt erforderlich. Dazu gehört bei der Fellpflege auch die Kontrolle auf Parasiten. Deutliche Hinweise auf Erkrankungen sind z.B. anhaltender Durchfall, häufiges Erbrechen, Appetitlosigkeit, Krämpfe, aber auch lethargisches Verhalten. Treten solche Symptome auf, ist umgehend ein Tierarzt aufzusuchen.

Wichtige Informationen

Grundsätzlich soll jede unkontrollierte Fortpflanzung der Katzen verhindert werden. Informieren sie sich in Ihrem Bundesland bzw. Ihrer Heimatgemeinde, ob eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen besteht. Diese Verordnung sieht vor, dass jede Katze mit Zugang ins Freie ab einem bestimmten Alter von einem Tierarzt zu kastrieren sowie mittels Tätowierung oder einem Mikrochip zu kennzeichnen ist. Für die kontrollierte Zucht können Ausnahmen zugelassen werden. Katzen können bis zu drei Mal jährlich Junge werfen. Welpen dürfen erst ab einem Alter von über 8 Wochen vom Muttertier getrennt werden, außer es liegen veterinärmedizinische Gründe vor. In Gruppen gehaltene Katzen sollen angstfrei zusammenleben können. Ein gutes Raumklima, ausreichend Frischluft und Lichtverhältnisse, die dem Tag-Nacht-Rhythmus entsprechen, müssen sicher gestellt sein. Katzen dürfen nicht in Käfigen gehalten werden, außer für die kurzfristige Unterbringung der Tiere zur veterinärmedizinischen Behandlung oder bei medizinischer Indikation. Schutzvorrichtungen für Kippfenster sowie für Fenster und Balkone, bei denen Sturzgefahr besteht, sind vorzusehen. Das Kupieren des Schwanzes und der Ohren und das Entfernen von Krallen oder Zähnen sind verboten.

Weiterführende Beratung und Literatur finden Sie in Ihrem Zoofachgeschäft.

Nachweise

Text: Nora Nemeskeri; Bild: Alex Rinesch

Quellenangabe: Mindestanforderungen an Katzenhaltungen, Merkblatt Nr. 43, 2013, TVT; ROYAL CANIN (2003): Enzyklopädie der Katzen, Verlag Aniwa SA, WCF (World Cat Federation) & F.I.Fe (Fédération Internationale Féline): Rassestandards

  • Gemäß § 21 Abs. 5 Tierschutzgesetz idgF