Perser
Perser | |
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Name | Perser |
Herkunft | Großbritannien |
Tiergröße | Mittelgroße bis große Katze |
Gewicht | 3,5-7 kg |
Fell | Langhaar |
Anzeigepflicht | Nein |
Charakter und Besonderheiten
Die Vorfahren der Perserkatze stammen aus dem türkisch-persischen Raum. Vermutlich kamen die ersten Langhaarkatzen Mitte des 16. Jhs. mit Handelsschiffen nach Europa. Die Vorfahren der Perserkatze sollen mit dem italienischen Forschungsreisenden Pietro della Valle im 17. Jh. aus Persien nach Italien eingeführt worden sein. Sie ist wahrscheinlich die berühmteste Katzenrasse der Welt. Die Perserkatze hat ein ruhiges und ausgeglichenes Wesen. Sie ist gutmütig, liebevoll und anhänglich, entwickelt eine enge Bindung zu ihrer Bezugsperson und kommt mit anderen Haustieren und Kindern gut zurecht.
Fell und Farbe
Das Fell ist sehr fein und dicht, mit langem Deck- und Unterhaar, an der Halskrause ist das Haar noch länger. Alle Farben sind anerkannt. Diese können z.B. einfarbig Schwarz, Rot, Weiß, Creme oder Blau sein bzw. werden weitere Fellfarben u.a. bezeichnet als Blaucreme, Chinchilla, Cameo, Smoke, Tabby, Schildpatt (nur bei weiblichen Tieren), Colourpoint sowie zweifarbig (alle Farben mit Weiß).
Ernährung und Haltung
Die Katze braucht einen Wasser- und einen Futternapf aus gesundheitsunschädlichem Material, die täglich gereinigt werden müssen sowie eine ausreichende Anzahl von Katzentoiletten mit genügend Streu, die sauber zu halten sind. Auch die Aufenthaltsbereiche und die Schlafplätze sind sauber und trocken zu halten. Artgerechtes Spielzeug, die Möglichkeit zum Klettern und zum Krallenwetzen (z.B. Kratzbaum) sowie Bewegungs-, Beschäftigungs- und erhöhte Rückzugsmöglichkeiten müssen, dem Alter und der Rasse entsprechend, geboten werden. Die Katze ist regelmäßig in ausreichender Menge, ihrem Alter und ihrem Gesundheitszustand entsprechend, mit artgerechtem Futter und Trinkwasser zu versorgen. Ein ungestörter Fressplatz abseits von den Katzentoiletten ist zu empfehlen. Katzen in Wohnungshaltung sollte Katzengras oder gleichwertiger Ersatz zur Verfügung gestellt werden. Jeder Katze muss täglich der notwendige Sozialkontakt mit einer Betreuungsperson geboten werden. Bei Gruppenhaltung muss für jede Katze ein Rückzugsbereich vorhanden sein. Katzen sind lernfähige Tiere und können sich an gewisse Regeln halten. Eine katzengerechte, geduldige und konsequente Erziehung wird empfohlen.
Pflege und Gesundheit
Der betreuende Tierarzt berät wie zu entwurmen und gegen welche Infektionskrankheiten zu impfen ist sowie über die art- und fachgerechte Pflege der jeweiligen Katze (z.B. Zahn- und Ohrenpflege). Der gelbe Impfpass oder der für Reisen notwendige blaue EU-Heimtierausweis wird beim Erwerb eines Tieres übergeben bzw. in jeder Tierarztpraxis ausgestellt. Eine regelmäßige Kontrolle und Pflege von Fell, Ohren, Augen, Zähnen und Pfoten ist unbedingt erforderlich. Dazu gehört bei der Fellpflege auch die Kontrolle auf Parasiten. Deutliche Hinweise auf Erkrankungen sind z.B. anhaltender Durchfall, häufiges Erbrechen, Appetitlosigkeit, Krämpfe, aber auch lethargisches Verhalten. Treten solche Symptome auf, ist umgehend ein Tierarzt aufzusuchen.
Wichtige Informationen
Grundsätzlich soll jede unkontrollierte Fortpflanzung der Katzen verhindert werden. Informieren sie sich in Ihrem Bundesland bzw. Ihrer Heimatgemeinde, ob eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen besteht. Diese Verordnung sieht vor, dass jede Katze mit Zugang ins Freie ab einem bestimmten Alter von einem Tierarzt zu kastrieren sowie mittels Tätowierung oder einem Mikrochip zu kennzeichnen ist. Für die kontrollierte Zucht können Ausnahmen zugelassen werden. Katzen können bis zu drei Mal jährlich Junge werfen. Welpen dürfen erst ab einem Alter von über 8 Wochen vom Muttertier getrennt werden, außer es liegen veterinärmedizinische Gründe vor. In Gruppen gehaltene Katzen sollen angstfrei zusammenleben können. Ein gutes Raumklima, ausreichend Frischluft und Lichtverhältnisse, die dem Tag-Nacht-Rhythmus entsprechen, müssen sicher gestellt sein. Katzen dürfen nicht in Käfigen gehalten werden, außer für die kurzfristige Unterbringung der Tiere zur veterinärmedizinischen Behandlung oder bei medizinischer Indikation. Schutzvorrichtungen für Kippfenster sowie für Fenster und Balkone, bei denen Sturzgefahr besteht, sind vorzusehen. Das Kupieren des Schwanzes und der Ohren und das Entfernen von Krallen oder Zähnen sind verboten.
Weiterführende Beratung und Literatur finden Sie in Ihrem Zoofachgeschäft.
Nachweise
Text: Nora Nemeskeri; Bild: Alex Rinesch
Quellenangabe: Mindestanforderungen an Katzenhaltungen, Merkblatt Nr. 43, 2013, TVT; ROYAL CANIN (2003): Enzyklopädie der Katzen, Verlag Aniwa SA, WCF (World Cat Federation) & F.I.Fe (Fédération Internationale Féline): Rassestandards
- Gemäß § 21 Abs. 5 Tierschutzgesetz idgF